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Was bedeutet der Begriff Zusatzqualifikation (ZQ) im Rahmen der Berufsausbildung?


Unter Zusatzqualifikationen werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten verstanden, die über die regulären Ausbildungsinhalte hinausgehen. Auszubildende können neben dem Berufsabschluss weitere Qualifikationen wie zum Beispiel Fremdsprachenzertifikate erwerben. Einige Berufsausbildungen können zudem mit Teilleistungen von Aufstiegsfortbildungen zum Fachwirt oder Meister kombiniert werden.


So wertet der Erwerb zusätzlicher berufsspezifischer oder berufsübergreifender Kompetenzen im Rahmen von Zusatzqualifikationen unter anderem den Berufsabschluss auf und verbessert damit die Chancen beim Übergang in den Arbeitsmarkt oder verkürzt den Weg zu höherqualifizierenden Fortbildungsabschlüssen.


Was zeichnet Zusatzqualifikationen aus?


Der Begriff der Zusatzqualifikation erfasst jene Maßnahmen in der beruflichen Bildung,


  • die sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) im dualen System richten,
  • die Ausbildung durch Inhalte ergänzen, die zusätzlich zu den Inhalten der Ausbildungsordnung eines Berufes erforderlich sind,
  • während der Berufsausbildung oder unmittelbar danach stattfinden bzw. spätestens ein halbes Jahr nach der Berufsausbildung abgeschlossen sind,
  • einen gewissen zeitlichen Mindestumfang aufweisen (in der Regel mind. 40 Stunden) sowie zertifiziert werden.


Eine wichtige rechtliche Grundlage für Zusatzqualifikationen ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG).


Neben den genannten Zusatzqualifikationen entsprechend des BBiG gibt es auch nicht formale Zusatzqualifikationen, welche im Rahmen der Ausbildung offeriert werden. Diese können im Umfang von den genannten Mindestumfängen abweichen.


Was ist der Mehrwert für das Ausbildungsunternehmen?


Zusatzqualifikationen orientieren sich an den Anforderungen der Unternehmen und des Arbeitsmarkts. Aus Unternehmenssicht bieten sie den Vorteil, dass damit gezielt betriebsspezifische Bedarfe an berufliche Kompetenzen bedient werden können. So können Unternehmen flexibel auf den eigenen Fachkräftebedarf reagieren und damit seine Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern. Da Zusatzqualifikationen stets an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden und somit zukunftsorientiert sind, liefern sie darüber hinaus einen Beitrag zur Qualitätssicherung im Betrieb.


Wir die Zusatzqualifikation gefördert?


Ja, entsprechende Ausbildungstage für die Zusatzqualifikation werden über die Allgemeine Verbundrichtlinie des Landes Brandenburg gefördert. Gerne teilen wir Ihnen im Rahmen einer umfassenden Beratung die Förderkonditionen und Antragsfristen mit. Die AVT Servicestelle Verbundausbildung stellt gerne für Sie einen entsprechenden Förderantrag und berät Sie umfassend zur Thematik.


Wie wird die Zusatzqualifikation geprüft?

Der Prüfung einer ZQ geht zunächst deren betriebliche Qualifizierung bzw. Qualifizierung im Rahmen der Verbundausbildung voraus. Dies haben Auszubildende mit der Anmeldung zur Prüfung glaubhaft zu machen. Dafür ist eine Unterschrift der Ausbildenden auf dem Anmeldeformular für die ZQ-Prüfung der regionalen IHK ausreichend. Je Zusatzqualifikation ist eine Prüfung abzulegen.


Grundlage für die Prüfung der Zusatzqualifikation über ein fallbezogenes Fachgespräch ist die eigenständige Durchführung und Dokumentation (Report) einer praxisbezogenen Aufgabe im Ausbildungsbetrieb bzw. beim Kooperationspartner des Betriebs.


Diese wird inhaltlich aus der Beschreibung der gewählten Zusatzqualifikation abgeleitet und muss geeignet sein, die in den Prüfungsanforderungen der Ausbildungsordnung beschriebenen Kompetenzen im Fachgespräch nachweisen zu können.


Der Report über die Durchführung einer praxisbezogenen Aufgabe dient dem Prüfungsausschuss zur Information und Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch. Auf Grundlage des Reports kann der Prüfungsausschuss das Thema der praxisbezogenen Aufgabe im Gespräch vertiefen. Es können dabei auch Inhalte eine Rolle spielen, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Kernthema der Aufgabe stehen (z. B. Schnittstellen oder vor- und nachgelagerte Prozesse).












Für alle Themen rund um die Ausbildung Ihrer Auszubildenden stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!


Fachbereichsleitung Erstausbildung:

Christine Schubert

Tel.: 03328 475157

Fax: 03328 475119

E-Mail: schubert@avt-bildung.de

Initiativen, Partnerschaften und Kooperationspartner

Zusatzqualifikationen im Gewerblich-technischen, kaufmännischen und gastgewerblichen Bereich

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Hinter jedem erfolgreichen Auszubildenden steckt eine Menge Arbeit, egal in welchem Fachgebiet. Die Ausbildung Ihres Auszubildenden erfordert nicht nur eine gute Intuition des Ausbilders, sondern auch die Rahmenlehrplan konforme Planung, Reflexion, Umsetzung und Profilierung der Ausbildung. Der AVT bietet dafür beste Bedingungen und garantiert die erfolgreiche Ausbildung Ihres Auszubildenden und damit das bestehen der IHK Zwischen- und Abschlussprüfung!

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Aktuell durch den AVT angebotene Zusatzqualifikationen:

 

  • Die Praxis des Außenhandelsgeschäfts
  • Internationales Marketing
  • Verfahren des Im- und Export von Waren und Dienstleistungen
  • KMK-Fremdsprachenzertifikat Englisch
  • IT-Sicherheit
  • Additive Fertigungsverfahren
  • IT-gestützte Anlagenänderung
  • Bar und Wein
  • Hotelmanagement und Gastronomiemanagement
  • Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
  • Schweißfachmann (in Kooperation)
  • IT-Knigge (nicht formale Zusatzqualifikation)
  • IT-Datenschutz im beruflichen Alltag (nicht formale Zusatzqualifikation)
  • Geschäftsbriefe und Grundlagen in der Tabellenkalkulation (nicht formale Zusatzqualifikation)
  • VR-AR-Anwendungen im Kontext Arbeitssicherheit und Produktion (nicht formale Zusatzqualifikation)
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Übersicht der Zusatzqualifikationen in den Metall- und Elektroberufen

Quelle: IHK Essen, BIBB Ausbildungplus 2019 Report


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Im Bereich der Fach- und Prüfungsvorbereitungslehrgänge auf unserer Webseite finden Sie alle aktuellen Termine zum jeweiligen Ausbildungsberuf. Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren.

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Natürlich bietet der AVT auch im Bereich der Hotellerie und Gastronomie Fachlehrgänge sowie Lehrgänge zur Vorbereitung auf die IHK Zwischen- und Abschlussprüfung an! Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen, wir beraten Sie gerne. Eine Terminübersicht finden Sie unter den Schaltflächen "Prüfungsvorbereitungslehrgänge" oder "Fachlehrgänge"!

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„Die IHK Abschlussprüfung war kein Problem für mich, der Vorbereitungslehrgang im AVT war einfach klasse" 
-  Nancy M., Hotelfachfrau


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